Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Textilreinigung, Wäscherei, Heißmangel und Verleih. Stand: 25. Oktober 2026.
Kurz vorweg. Sie bringen Ihre Textilien zu uns, wir reinigen sie, Sie holen sie ab und zahlen dann. Was dazwischen gilt, steht hier — in der Reihenfolge, in der es im Alltag vorkommt.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der
Cleanland Pro GmbH
Kaiserstr. 15, 76437 Rastatt
Geschäftsführung: Iwona Caly
Amtsgericht Mannheim, HRB 744 980
USt-IdNr. DE355942995
— nachfolgend „wir“ — und unseren Kundinnen und Kunden über Textilreinigung, Wäscherei, Heißmangel, Teppichreinigung, Hemdenservice, Leder- und Pelzreinigung, die Reinigung von Hochzeitskleidern, Gardinen und Vorhängen sowie über den Tischwäsche-Verleih.
(2) Annahme und Ausgabe erfolgen in unserer Filiale Rastatt (Kaiserstraße 15) und in unserer Produktion Gernsbach (Gottlieb-Klumpp-Str. 12).
(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Wo im Folgenden nicht unterschieden wird, gilt die Regelung für beide.
(4) Abweichenden Bedingungen eines Unternehmers widersprechen wir hiermit ausdrücklich; sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen.
§ 2 Wie der Vertrag zustande kommt
(1) Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie uns die Textilien übergeben und wir sie annehmen. Sie erhalten einen Abholbeleg. Auf ihm stehen die angenommenen Teile, der vereinbarte Preis und Ihr Abholtag.
(2) Diese Website ist keine Bestellmöglichkeit. Das Kontaktformular und die Terminanfrage sind eine unverbindliche Anfrage, kein Angebot und keine Beauftragung. Der Preisrechner liefert eine unverbindliche Kostenschätzung auf Grundlage unserer Preisliste; verbindlich wird der Preis erst bei der Annahme, wenn wir das Teil in der Hand hatten.
(3) Kommt ein Vertrag ausnahmsweise ausschließlich über Telefon, E-Mail oder Formular zustande — etwa beim Tischwäsche-Verleih oder im Firmenservice — gilt zusätzlich § 9.
§ 3 Was wir tun
(1) Wir behandeln Ihre Textilien nach dem eingenähten Pflegekennzeichen (ISO 3758) und nach den anerkannten Regeln unseres Handwerks.
(2) Wir arbeiten überwiegend im Nassreinigungsverfahren. Wo ein Teil es verlangt, setzen wir ein anderes zulässiges Verfahren ein.
(3) Eine Fleckenentfernung können wir nicht garantieren. Ob ein Fleck ausgeht, hängt von seiner Art, seinem Alter, vom Gewebe und von Vorbehandlungen ab, die wir nicht kennen. Wir setzen die Mittel ein, die das Gewebe verträgt — nicht die schärfsten. Lässt sich ein Fleck nur mit einem Risiko für das Teil angehen, fragen wir vorher.
(4) Alters-, Gebrauchs- und Lagerungsspuren, ausgebleichte Stellen, Materialermüdung und verdeckte Vorschäden treten durch die Reinigung mitunter erst hervor. Sie sind keine Folge unserer Arbeit.
§ 4 Was wir von Ihnen brauchen
(1) Leeren Sie bitte alle Taschen. Für Gegenstände, die in den Textilien verbleiben — Geld, Schlüssel, Schmuck, Ausweise, Karten, Kugelschreiber, Feuerzeuge —, können wir nicht einstehen. Kugelschreiber und Feuerzeuge können zudem weitere Teile beschädigen.
(2) Weisen Sie uns bitte bei der Annahme hin auf:
- Flecken, die Sie kennen, und darauf, woher sie stammen
- eigene Vorbehandlungen, Hausmittel und Fleckenentferner
- fehlende, unleserliche oder nachträglich entfernte Pflegekennzeichen
- empfindliches Zubehör: Applikationen, Perlen, Pailletten, Knöpfe, Schnallen, Gürtel, Schulterpolster, Druckmotive, Beschichtungen
(3) Abnehmbares Zubehör — Gürtel, Broschen, Kapuzenfelle — nehmen Sie bitte ab oder weisen uns ausdrücklich darauf hin.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Es gilt unsere jeweils gültige Preisliste. Alle Preise sind Endpreise in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
(2) Sie zahlen bei der Abholung — nicht vorher. Zuerst die Arbeit, dann das Vergnügen.
(3) Zeigt sich erst bei der Bearbeitung ein erheblicher Mehraufwand, etwa eine Sonderbehandlung oder eine zweite Reinigung, sprechen wir das vorher mit Ihnen ab. Ohne Ihre Zustimmung berechnen wir keinen höheren Preis.
(4) Gegenüber Unternehmern im Firmenservice gelten die in der Rahmenvereinbarung getroffenen Zahlungsbedingungen; ohne eine solche ist die Vergütung sofort nach Rechnungserhalt fällig.
§ 6 Bearbeitungszeit, Abholung und nicht abgeholte Ware
(1) Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwei bis sieben Werktage. Der voraussichtliche Abholtermin wird bei der Annahme mit dem Kunden abgestimmt und auf dem Abholschein vermerkt.
(2) Verzögerungen
Abholtermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Bei höherer Gewalt, unvorhersehbaren Betriebsstörungen oder sonstigen Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, kann sich die Bearbeitungszeit entsprechend verlängern. Wir informieren den Kunden über Verzögerungen, soweit dies möglich ist. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
(3) Abholung und Abholschein
Bei der Abholung ist der Abholschein vorzulegen. Sollte dieser verloren gegangen sein, erfolgt die Herausgabe der Ware nach Prüfung der Abholberechtigung. Hierzu kann die Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments erforderlich sein.
(4) Aufbewahrung nicht abgeholter Ware
Der Kunde ist verpflichtet, die zur Reinigung oder Bearbeitung übergebenen Textilien zum vereinbarten Abholtermin abzuholen.
Nicht abgeholte Ware wird von uns mindestens zwölf Monate ab dem vereinbarten Abholtermin aufbewahrt.
(5) Nichtabholung und weitere Maßnahmen
Wird die Ware nicht innerhalb dieses Zeitraums abgeholt, behalten wir uns vor, den Kunden, soweit entsprechende Kontaktdaten vorliegen, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Abholung aufzufordern.
Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist können wir die uns gesetzlich zustehenden Rechte geltend machen. Hierzu gehören insbesondere der Ersatz erforderlicher zusätzlicher Aufbewahrungskosten bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen sowie eine Verwertung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Ist eine Kontaktaufnahme mangels vorhandener Kontaktdaten nicht möglich, richten sich weitere Maßnahmen ebenfalls nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die Eigentumsrechte des Kunden bleiben unberührt. Eine Verwertung oder Entsorgung erfolgt ausschließlich, soweit diese gesetzlich zulässig ist.
§ 7 Mängel und Reklamationen
(1) Prüfung bei Abholung
Der Kunde wird gebeten, die gereinigten oder bearbeiteten Textilien bei der Abholung auf erkennbare Mängel zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sollten möglichst unmittelbar bei der Abholung, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Abholung, angezeigt werden, um eine zeitnahe Prüfung und gegebenenfalls Nachbesserung zu ermöglichen.
Eine spätere Anzeige führt nicht automatisch zum Verlust gesetzlicher Ansprüche.
(2) Reklamationen und Nachweis von Mängeln
Bei Reklamationen prüfen wir, ob der beanstandete Mangel auf unsere Reinigungs- oder Bearbeitungsleistung zurückzuführen ist.
Bei bereits abgenommenen Textilien gelten die gesetzlichen Beweislastregeln. Die bloße Feststellung eines Mangels zu einem späteren Zeitpunkt begründet für sich allein keinen Nachweis, dass dieser durch unsere Bearbeitung verursacht wurde.
(3) Mängelansprüche
Liegt ein Mangel unserer Reinigungs- oder Bearbeitungsleistung vor, stehen dem Kunden die gesetzlichen Mängelrechte zu. Hierzu gehört insbesondere das Recht auf Nacherfüllung. Weitere Ansprüche auf Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(4) Verjährung
Für sämtliche Mängelansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Eine Verkürzung dieser Fristen wird nicht vereinbart.
§ 8 Haftung und Schadensregulierung
Wir begrenzen unsere Haftung nicht auf ein Vielfaches des Reinigungspreises. Solche Klauseln waren im Textilreinigungsgewerbe lange üblich; der Bundesgerichtshof hat sie mit Urteil vom 4. Juli 2013 (Az. VII ZR 249/12) für unwirksam erklärt. Deshalb steht hier keine Obergrenze, sondern das Gesetz — und zwar in Absatz 1.
(1) Allgemeine Haftung
Für Schäden, die durch unsere Reinigungs- oder Bearbeitungsleistungen entstehen und von uns zu vertreten sind, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Haftpflichtversicherung
Die Cleanland Pro GmbH verfügt über eine auf den Textilreinigungs- und Wäschereibetrieb abgestimmte Haftpflichtversicherung, die im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes insbesondere Schäden an überlassenen Kundentextilien sowie deren Verlust abdeckt.
(3) Schadenmeldung und Regulierung
Bei geltend gemachten Schäden an Kundentextilien erfolgt die Prüfung und gegebenenfalls Regulierung unter Einbeziehung unserer Haftpflichtversicherung.
Zur Bearbeitung einer Schadenmeldung stellen wir dem Kunden ein entsprechendes Schadenformular zur Verfügung. Die darin erfassten Angaben und erforderlichen Unterlagen werden zur Prüfung an die zuständige Versicherung weitergeleitet.
Soweit dies möglich ist, kann die weitere Kommunikation und Schadenabwicklung unmittelbar zwischen dem Kunden und der Versicherung erfolgen.
Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden gegenüber der Cleanland Pro GmbH bleiben hiervon unberührt. Die Schadenmeldung ist auch ohne Verwendung unseres Formulars möglich.
(4) Prüfung von Schadensersatzansprüchen
Die Entgegennahme einer Reklamation oder Schadenmeldung stellt kein Anerkenntnis einer Haftung oder einer bestimmten Entschädigungshöhe dar.
Ob ein ersatzpflichtiger Schaden vorliegt und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Umständen des jeweiligen Einzelfalls.
(5) Materialeigenschaften und Vorschäden
Für Schäden, die auf verborgene Material- oder Verarbeitungsmängel, nicht erkennbare Vorschädigungen, unzutreffende Pflegekennzeichnungen oder sonstige Umstände zurückzuführen sind, die wir nicht zu vertreten haben, haften wir nicht.
Unsere gesetzlichen Prüfungs-, Sorgfalts- und Hinweispflichten bleiben hiervon unberührt.
(6) Behandlung auf ausdrücklichen Kundenwunsch
Wünscht der Kunde trotz eines zuvor erläuterten konkreten Risikos ausdrücklich die Durchführung einer bestimmten Reinigungs- oder Bearbeitungsmethode, wird dies bei der Beurteilung einer möglichen Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.
Eine generelle Freistellung von unserer gesetzlichen Haftung ist damit nicht verbunden.
(7) Fremdgegenstände und Zubehör
Für Schäden, die durch in den Textilien verbliebene Fremdgegenstände oder durch nicht zur Bearbeitung übergebenes Zubehör entstehen, gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Verantwortlichkeiten und Mitwirkungspflichten.
(8) Gesetzliche Haftung und Beweislast
Unsere Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unbeschränkt.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen sowie die gesetzlichen Beweislastregeln bleiben unberührt.
§ 9 Verträge im Fernabsatz — Widerrufsrecht für Verbraucher
Kommt ein Vertrag mit einem Verbraucher ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande — etwa telefonisch, per E-Mail oder über unser Formular —, steht Ihnen ein Widerrufsrecht zu. Bei Verträgen, die in unseren Geschäftsräumen geschlossen werden, besteht kein Widerrufsrecht.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Cleanland Pro GmbH, Kaiserstr. 15, 76437 Rastatt
Telefon: 07222 9207445
E-Mail: info@cleanlandpro.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts. Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren (§ 356 Abs. 4 BGB).
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: Cleanland Pro GmbH, Kaiserstr. 15, 76437 Rastatt, E-Mail: info@cleanlandpro.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über
die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
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Bestellt am (*) / erhalten am (*): ____________
Name des/der Verbraucher(s): ____________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________
Datum: ____________
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 10 Tischwäsche-Verleih
(1) Für den Verleih von Tischwäsche gilt Mietrecht. Die Reinigung nach der Veranstaltung ist im Mietpreis enthalten — Sie geben die Wäsche also ungewaschen zurück.
(2) Mietdauer, Stückzahl, Größen und Rückgabetermin vereinbaren wir vorher; sie stehen auf dem Beleg oder der Auftragsbestätigung.
(3) Bei verspäteter Rückgabe berechnen wir die vereinbarte Miete für die zusätzlichen Tage weiter.
(4) Für Verlust oder nicht mehr behebbare Beschädigung — etwa Brand-, Wachs- oder Farbschäden, die sich nicht herausreinigen lassen — ersetzen Sie uns den Wiederbeschaffungswert des Teils. Üblicher Verschleiß und normale Verschmutzung einer Veranstaltung sind damit nicht gemeint; dafür ist die Reinigung da.
§ 11 Firmenservice
(1) Für Gastronomie, Hotellerie, Praxen, Handwerk und Büro schließen wir Rahmenvereinbarungen über feste Abholtage, Mengen und Preise. Diese gehen diesen Bedingungen vor.
(2) Gegenüber Unternehmern gilt: Mängel sind unverzüglich nach Übergabe zu rügen; § 377 HGB bleibt unberührt.
§ 12 Unternehmerpfandrecht
Uns steht wegen unserer Forderungen aus dem Auftrag ein Pfandrecht an den von uns bearbeiteten Textilien zu, solange sie sich in unserem Besitz befinden (§ 647 BGB).
§ 13 Datenschutz
Wie wir mit Ihren Daten umgehen, steht in unserer Datenschutzerklärung.
§ 14 Streitbeilegung
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit (§ 36 VSBG).
Sprechen Sie uns bitte zuerst an. Das meiste lässt sich an der Theke klären — schneller als auf jedem anderen Weg.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Rastatt ausschließlicher Gerichtsstand. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam (§ 306 Abs. 1 BGB). An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 25. Oktober 2026.
